Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der digatus personal GmbH – für die Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung
(Stand: Juni 2025)

 

A. Allgemeine Bestimmungen

  1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der digatus personal GmbH und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie der Personalvermittlung. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese von der digatus personal GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

Im Falle von Widersprüchen oder abweichenden Regelungen zwischen diesen AGB und einem individuell geschlossenen Rahmenvertrag, hat der Rahmenvertrag Vorrang. Dies dient der rechtlichen Klarheit und geht ausdrücklich allen entgegenstehenden Bestimmungen in diesen AGB vor.

  1. Vertragsverhältnis

Die Überlassung von Arbeitnehmern erfolgt ausschließlich auf Basis eines gesonderten Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜV). Durch den AÜV wird kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und dem überlassenen Mitarbeiter begründet. Für die Personalvermittlung gelten ausschließlich die in Abschnitt C geregelten Bestimmungen.

 

B. Arbeitnehmerüberlassung

  1. Leistungserbringung

Die digatus personal GmbH überlässt dem Kunden fachlich geeignete und qualifizierte Mitarbeiter zur Durchführung der im AÜV vereinbarten Tätigkeiten. Der überlassene Mitarbeiter steht in einem Arbeitsverhältnis ausschließlich zur digatus personal GmbH, unterliegt während des Einsatzes jedoch den fachlichen Weisungen des Kunden.

  1. Arbeitsschutz und Unterweisung

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) – einzuhalten. Er hat eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den überlassenen Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme ordnungsgemäß zu unterweisen. Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind der digatus personal GmbH unverzüglich anzuzeigen.

  1. Informationspflichten des Kunden

Der Kunde hat der digatus personal GmbH vor Beginn der Überlassung sämtliche Informationen bereitzustellen, die zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – insbesondere § 1b und § 8 AÜG – erforderlich sind. Dazu zählen Angaben zur Tarifbindung, zur Branchenzugehörigkeit sowie zu Vorbeschäftigungen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben berechtigen die digatus personal GmbH zur Anpassung der Vergütung und gegebenenfalls zur fristlosen Kündigung des AÜV.

  1. Equal Pay / Branchenzuschläge

Sofern nach § 8 AÜG eine Gleichstellung hinsichtlich der wesentlichen Arbeitsbedingungen erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Informationen vollständig und unverzüglich bereitzustellen. Änderungen in tariflichen, gesetzlichen oder betrieblichen Regelungen, die zu einer Anpassung der Entlohnung führen, berechtigen die digatus personal GmbH zur rückwirkenden Anpassung des Stundenverrechnungssatzes.

  1. Vergütung und Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden freigegebenen elektronischen Zeitnachweise. Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gelten die von der digatus personal GmbH dokumentierten Zeiten als verbindlich. Sonderleistungen – etwa Einmalzahlungen oder tarifliche Zuschläge – werden nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnet. Die digatus personal GmbH behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Verzugszinsen zu berechnen und weitere Leistungen auszusetzen.

  1. Kündigung des AÜV

Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmerüberlassungsverträge ergeben sich aus dem individuell abgeschlossenen Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag oder dem Rahmenvertrag.

  1. Mitarbeiterübernahme / Vermittlungshonorar

Schließt der Auftraggeber oder ein mit ihm gemäß § 15 AktG verbundenes Unternehmen innerhalb von 12 Monaten vor oder nach einem Überlassungszeitraum einen Arbeitsvertrag mit einem vorgestellten oder eingesetzten Zeitarbeitnehmer, entsteht ein Anspruch auf Vermittlungsprovision.

 

Die Provision beträgt:

  • ohne vorherige Überlassung: 25 % des Bruttojahreszielgehalts, mindestens jedoch EUR 7.500 netto.
  • bei vorangegangener Überlassung: ebenfalls 25 %, reduziert um 1/12 je vollem Überlassungsmonat. Ab dem 13. Monat entfällt das Honorar vollständig.

Das Bruttojahreszielgehalt umfasst sämtliche fixen und variablen Gehaltsbestandteile, Sonderzahlungen, geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen pauschal EUR 10.000) sowie betriebliche Leistungen.

 

Die Provision wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages fällig, unabhängig vom tatsächlichen Eintrittsdatum. Gleiches gilt für freie Mitarbeit oder Ausbildungsmodelle.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Mitteilung des Vertragsabschlusses sowie zur Vorlage der vertraglich relevanten Gehaltsdaten zur Prüfung der Honorarhöhe.

  1. Haftung

Die digatus personal GmbH haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Auswahl der überlassenen Mitarbeiter im Rahmen der geschuldeten Sorgfalt. Eine Haftung für Arbeitsleistung, Schäden am Betriebseigentum oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

C. Personalvermittlung

  1. Leistungsumfang

Die digatus personal GmbH identifiziert und vermittelt dem Kunden geeignete Kandidaten für eine Festanstellung auf Basis eines durch den Kunden definierten Anforderungsprofils. Die von der digatus personal GmbH weitergegebenen Angaben basieren auf den Informationen der Kandidaten oder Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit wird ausgeschlossen.

  1. Vermittlungshonorar

Das Vermittlungshonorar beträgt 25 % des vereinbarten Bruttojahreszielgehalts des vermittelten Kandidaten. Dieses umfasst sämtliche fixen und variablen Vergütungsbestandteile, geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen pauschal 10.000 EUR) sowie Sonderzahlungen. Der Anspruch auf das Honorar entsteht mit Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen dem Kandidaten und dem Kunden oder einem mit diesem im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen. Es gilt ebenfalls ein Mindesthonorar in Höhe von EUR 7.500,00 netto.

  1. Nachträgliche Einstellung

Kommt es innerhalb von 12 Monaten nach Präsentation eines Kandidaten durch die digatus personal GmbH zu einer Einstellung durch den Kunden oder ein verbundenes Unternehmen, entsteht ebenfalls ein Honoraranspruch – unabhängig davon, ob die Einstellung auf die ursprünglich ausgeschriebene Position erfolgt.

  1. Vorbekannte Kandidaten

Hat sich ein Kandidat bereits vor der Präsentation durch die digatus personal GmbH beim Kunden beworben, ist dies vor Beginn des Auswahlverfahrens schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, bleibt das Honorar fällig.

  1. Nebenkosten

Reise- und Übernachtungskosten, die dem Kandidaten im Rahmen von Vorstellungsgesprächen entstehen, trägt der Kunde nach Vorlage entsprechender Nachweise.

 

D. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen der digatus personal GmbH sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Kunden.

  2. Bei Zahlungsverzug ist die digatus personal GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen, weitere Lieferungen oder Leistungen auszusetzen und Vorauszahlungen zu verlangen.

  3. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

  4. Datenschutz und Vertraulichkeit

  5. Beide Parteien agieren als eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Sofern personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden (z.  durch Zugriff auf Kundensysteme), ist zuvor ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

  6. Alle personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen verwendet und müssen nach Zweckerfüllung gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

  7. Der Kunde erklärt sich mit einer Bonitätsprüfung durch Auskunfteien im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben einverstanden.

  8. Schlussbestimmungen

  9. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der beauftragten Niederlassung der digatus personal GmbH.

  10. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

  11. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Die digatus personal GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter (z.B. Abrechnungs- oder IT-Dienstleister) zu bedienen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.